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Demontae und Entsorgung von Asbest


Sowohl bei Umdeckarbeiten als auch bei Abbrucharbeiten kann es vorkommen, dass man es mit Asbestwellplatten auf Dächern oder Asbestplatten an Fassaden zu tun bekommt. Dieser früher eingesetzte asbesthaltige Baustoff ist als krebserregend eingestuft und somit mit besonderer Sorgfalt und Expositionsarm (Zerstörungsfrei) von einer zugelassenen Fachkraft abzunehmen. Für diese besonderen Arbeiten haben wir die Prüfung vor der Berufsgenossenschaft Bayern und Sachsen bereits 1992 abgelegt und sind seit 24.07.1992 Sachkundig für den Umgang mit Asbestzementerzeugnisssen (nach TRGS 519, Nr. 2.6)

Vor dem Abtragen der asbesthaltigen Platten müssen umfangreiche Formblätter erarbeitet und ausgefüllt und jeweils an die zuständigen Behörden geschickt werden. Diese Aufgabe obliegt in erster Linie dem Auftraggeber. Wir übernehmen diese bürokratische Maßnahme gerne für Sie.

Wenden Sie sich deshalb gleich an einer Fachfirma, die alles aus einer Hand anbieten kann.

Asbestdach 1
Asbestdach 2
 
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